Das Präsidium der UEK

Das Präsidium ist zuständig für die Umsetzung der von der Vollkonferenz gefassten Beschlüsse und Vorgaben. Insbesondere bereitet das Präsidium die Sitzungen der Vollkonferenz vor und leitet diese. Es führt die Dienst- und Fachaufsicht über das Amt der UEK und ist für alle Prozesse und Aufgaben zuständig, die nicht der Vollkonferenz vorbehalten sind.

Zum Präsidium gehören die oder der gewählte Vorsitzende der Vollkonferenz sowie die beiden Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, je eine von denjenigen Mitgliedskirchen entsandte Person, die nicht bereits im Vorstand vertreten ist, und die Leiterin oder der Leiter der Amtsstelle an. Das Präsidium hat 13 stimmberechtigte Mitglieder und vier Gastmitglieder.



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