Beschluss zur Fortentwicklung des Verbindunsgmodells

08. November 2013

Die Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Vollkonferenz) beschließt gemäß Artikel 5 Abs. 1 der Grundordnung der UEK (GO.UEK):

  1. Die Vollkonferenz dankt für die Auswertung der bisherigen Erfahrungen im Verbindungsmodell. Sie stellt fest, dass es nach den übereinstimmenden Ergebnissen dieser Auswertungen nun gilt, das Verbindungsmodell hin zu vertiefter und verdichteter Gemeinschaft von EKD, UEK und VELKD in der EKD fortzuentwickeln.
  2. Die Vollkonferenz bittet die Präsidien, den Rat/die Kirchenleitung und die Kirchenkonferenz/die Bischofskonferenz, einen gemeinschaftlichen Prozess von EKD, UEK und VELKD für die Fortentwicklung des Verbindungsmodells hin zu vertiefter und verdichteter Gemeinschaft von EKD, UEK und VELKD in der EKD aufzusetzen mit dem Ziel der grundlegenden Beschlussfassung auf den verbundenen Synodaltagungen 2014.
  3. Für diesen Prozess setzt die Vollkonferenz gemeinsam mit den anderen Organen von EKD, UEK und VELKD eine Steuerungsgruppe aus je vier von EKD, UEK und VELKD entsandten Vertretern ein, die der Generalsynode der VELKD, der Synode der EKD und der Vollkonferenz der UEK eine gemeinsame Beschlussvorlage für die verbundenen Synodaltagungen 2014 vorlegt. Diese soll besonders folgende Kernelemente zur Fortentwicklung enthalten:
    • Gemeinsames Verständnis der EKD als Kirche
    • Gemeinsames Verständnis der ekklesialen Funktion der EKD als Kirche und der ekklesialen Funktion der konfessionellen Bünde als Kirche
    • Klärung der Bündelungsfunktion der konfessionellen Bünde
    • Benennen identitätsstiftender Arbeitsfelder
    • Verzahnung der Strukturen und Weiterentwicklung der Kooperation der Ämter.


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