Bericht zur Lage vor der Vollkonferenz der UEK am 12. Mai 2006 in Lutherstadt Wittenberg

Landesbischof Dr. Ulrich Fischer

Liebe Schwestern und Brüder, liebe Mitglieder der Vollkonferenz,

wenn wir zu unserer diesjährigen Vollkonferenz hier in der Lutherstadt Wittenberg zusammengekommen sind, so verdankt sich diese Tatsache einem doppelten Interesse: Zum einen einem theologisch-touristischen, das wir am heutigen Vormittag weitgehend befriedigen konnten, indem wir die bedeutsamen Lutherstätten an diesem Ort persönlich in Augenschein nehmen und uns damit des lutherischen Erbes unserer unierten Kirchen vergewissern konnten; zum anderen einem kirchenpolitischen Interesse, denn man braucht nicht Prophet zu sein um festzustellen, dass die Lutherstätten und die Lutherstadt Wittenberg für den gesamten Protestantismus in Deutschland, also nicht nur für die lutherischen Landeskirchen, in Zukunft eine immer größere, herausragende Bedeutung erlangen werden. Spätestens zum Reformationsjubiläum im Jahr 2017 wird dies vor aller Welt bekundet werden, aber auch jetzt schon bezeugen wir dies in der UEK, indem wir mit der Stärkung des Predigerseminars Wittenberg einen wichtigen Schritt zur gemeinsam verantworteten Ausbildung lutherischer, reformierter und unierter Theologinnen und Theologen im Gebiet der Gliedkirchen der ehemaligen DDR gegangen sind. Ich danke den Mitarbeitenden aus der UEK-Kanzlei, die erhebliche organisatorische Anstrengungen aufwenden mussten, um die Vollkonferenz an diesem Ort möglich zu machen. Nun sind wir hier und ich begrüße Sie alle herzlich in der Lutherstadt Wittenberg, dieser Geburtstätte des gesamten deutschen Protestantismus.

1. Nur ein Jahr ist vergangen seit unserer letzten Vollkonferenz, aber außerordentlich viel ist geschehen auf dem Weg zur Integration der UEK in die EKD und ihr Kirchenamt. Zunächst rufe ich uns den Fortgang der Strukturreform seit letztem Frühjahr in Erinnerung. Nachdem die Verhandlungen über die Verträge zwischen VELKD und EKD bzw. UEK und EKD in erfreulicher Einmütigkeit - unter glänzender Moderation von Landesbischof Dr. Kähler sowie exzellenter Geschäftsführung von Herrn Guntau und Herrn Dr. Thiele - zum Sommer 2005 abgeschlossen werden konnten, erfolgte am 31. August 2005 am Rande der Kirchenkonferenz im Kirchenamt der EKD die Unterzeichnung der Verträge durch den Ratsvorsitzenden Bischof Dr. Huber, durch den Leitenden Bischof der VELKD Bischof Dr. Knuth einerseits und durch mich andererseits. Bei dieser Vertragsunterzeichnung wurde die sehr unterschiedliche Bewertung der Vertragsabschlüsse seitens der VELKD und der UEK nochmals deutlich; erkennbar wurde aber auch, dass es zum eingeschlagenen Weg keine vernünftige Alternative gibt. Die EKD-Synode hat dann am 10. November den Verträgen und den damit zusammenhängenden Gesetzesvorlagen ihre einmütige Zustimmung erteilt und damit das gliedkirchliche Zustimmungsverfahren auf den Weg gebracht. Inzwischen haben die Frühjahrssynoden der Rheinischen Kirche, der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Pommerschein Evangelischen Kirche der Strukturreform und der damit verbundenen Änderung der Grundordnung der EKD einmütig zugestimmt. Ich hoffe, dass bis zum Herbst alle Gliedkirchen ihre Zustimmung zum Reformprozess gegeben haben werden, so dass die EKD-Synode im November dieses Jahres die notwendige EKD-Grundordnungsänderung beschließen und damit die verfassungsmäßige Grundlage für die Vollendung der Strukturreform schaffen kann. Dass sich auch hinsichtlich der Grundordnung der UEK durch den Fortgang der Strukturreform Änderungsbedarf ergeben hat, konnten Sie der Tagesordnordnung dieser Vollkonferenz entnehmen.

Zur praktischen Umsetzung der Strukturreform gehört die Besetzung der Leitung einer Hauptabteilung im Kirchenamt der EKD im Einvernehmen zwischen dem Präsidium der UEK und dem Rat der EKD sowie die Einrichtung einer UEK-Amtsstelle im Kirchenamt der EKD. Bezüglich der Einrichtung der UEK-Amtsstelle hat sich das Präsidium darauf verständigt, diese Amtsstelle recht sparsam zu besetzen, und zwar mit einer zunächst auf drei Jahre befristeten Theologenstelle, einer Verwaltungskraft und einem Juristen/einer Juristin. Für die Präsidiumssitzung am 30. August 2006 ist die Personalentscheidung für die Theologenstelle in der UEK-Amtsstelle vorgesehen. Aus Reihen der UEK-Gliedkirchen sind für diese Besetzung zwei Personalvorschläge eingegangen.

Im Sommer des Jahres 2005 war durch die Berufung von Dr. Barth zum Präsidenten des EKD-Kirchenamtes und von Herrn Guntau zu seinem juristischen Vizepräsidenten zunächst eine überraschende Konstellation bezüglich der Besetzung der beiden Hauptabteilungen III und IV entstanden. Das Präsidium hat in seiner Sitzung vom 7. September 2005 der vom Rat der EKD beratenen Grundstruktur des Kirchenamtes im Grundsatz zugestimmt, aber die Erwartung geäußert, „dass rechtzeitig vor Ablauf der Dienstzeit von Präsident Dr. Barth und Vizepräsident Guntau die Besetzung der Position des Präsidenten mit einem Theologen und die des Vizepräsidenten mit einem Juristen, die Zuordnung der Amtsstellen von UEK und VELKD zu den Hauptabteilungen III und IV und die Zahl der Hauptabteilungen überprüft werden.“
In den nachfolgenden Monaten wurde bei der Klärung der Frage, welche der Hauptabteilungen im Kirchenamt der EKD nun im Einvernehmen mit der UEK zu besetzen sei, unsere Geduld reichlich strapaziert. Nachdem sich das Präsidium - gemäß den Vorgaben des Rates der EKD - zunächst bereit erklärt hatte, die Leitung der Hauptabteilung IV „Mission und Ökumene“ durch einen Theologen/eine Theologin der UEK zu besetzen, wurde diese Option in sehr schwierigen Klärungsprozessen innerhalb der VELKD und zwischen der Kirchenleitung der VELKD und dem Rat der EKD zunächst revidiert und dann Anfang dieses Jahres wiederum - nun endgültig - bestätigt. Ich will nicht verhehlen, dass das zögerliche Verhalten der Kirchenleitung der VELKD im Präsidium der UEK als recht beschwerlich empfunden wurde. Ich möchte aber auch nicht verschweigen, dass der Leitende Bischof der VELKD, Bischof Dr. Friedrich, sich in einem Brief an das Präsidium der UEK ausdrücklich für das konstruktive Verhalten der UEK in diesem schwierigen Klärungsprozess bedankt hat. Seit Januar steht jedenfalls fest, dass Präsident Dr. Hauschildt zum 1.1.2007 die Leitung der Hauptabteilung III im Kirchenamt der EKD übernehmen wird und die UEK für die Besetzung der Leitung der Hauptabteilung IV in der Nachfolge von Bischof Dr. Koppe Mitverantwortung zu übernehmen hat. Die Neubesetzung der Hauptabteilung IV wird übrigens flankiert durch eine Restrukturierung der Ökumenearbeit in der EKD, die von einer Steuerungsgruppe auf den Weg gebracht werden soll, in die seitens der UEK Präses Schneider und Oberkirchenrätin Heider-Rottwilm entsandt wurden.

In einer Besprechung mit dem Ratsvorsitzenden Anfang Januar wurde für die Besetzung der Hauptabteilung IV folgendes Verfahren vereinbart: Ein gemeinsamer Personalausschuss, dem seitens der EKD Bischof Dr. Huber, Bischöfin Dr. Käßmann, Direktorin Thieme und seitens der UEK die drei Vorsitzenden des Präsidiums angehören, soll unter der Geschäftsführung von Präsident Dr. Barth bis zum Mai dieses Jahres einen einvernehmlichen Personalvorschlag unterbreiten. Zur Vorbereitung eines solchen Personalvorschlags wurde die ursprünglich vom Präsidium erwogene Möglichkeit einer Ausschreibung der Leitungsstelle verworfen. Stattdessen habe ich alle Gliedkirchen der UEK angeschrieben und um Personalvorschläge bis zum 28. Februar gebeten. Es gingen zwei Vorschläge ein. Diese wurden - gemeinsam mit anderen aus dem Kreis des Personalausschusses gemachten Vorschlägen - während der ersten Sitzung des Personalausschusses am 22. März diskutiert. Vier Personen wurden zur persönlichen Vorstellung im Personalausschuss am 4. Mai in Eisenach eingeladen. Dort ist es gelungen, sich auf einen einvernehmlichen Personalvorschlag zu verständigen, der heute dem Präsidium unterbreitet wurde. Der Rat der EKD wird am kommenden Freitag, also am 19. Mai, über den Personalvorschlag befinden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist strikte Vertraulichkeit vereinbart. Ich bitte also, von irgendwelchen verständlichen Interventionen zur Befriedigung eigener Neugier unbedingt Abstand zu nehmen!

2. Ich komme nun zur Arbeit des Präsidiums im Berichtszeitraum. Das Präsidium hat zweimal im Jahr 2005 getagt, am 7. September und am 30. November, sowie zweimal in diesem Jahr, nämlich am 1. Februar und am heutigen 12. Mai. Natürlich hat uns im Präsidium vor allem die Besetzung der Amtsstelle der UEK und der Leitungsstelle in der Hauptabteilung IV beschäftigt. In diesem Zusammenhang ist auch die Begegnung mit der Kirchenleitung der VELKD am 17. November in Hannover zu nennen, bei der - neben Beratungen über die Zukunft der GEKE und über das Ordinationspapier der VELKD - auch die künftige Aufgabenverteilung im Kirchenamt der EKD thematisiert wurde. 

Drei inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit des Präsidiums seien eigens benannt. So ist es Herrn Dr. Jacob in langwierigen und sehr vertraulich geführten Verhandlungen gelungen, für das Predigerseminar in Wittenberg ein hoffentlich langfristig tragfähiges Konzept zu entwickeln. Dies war nur möglich, weil die sächsische und die thüringische Landeskirche sowie die Evangelische Kirchen von Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bereit waren, ihre Predigerseminare in Leipzig, Neudietendorf und Brandenburg zugunsten einer Konzentration der Pfarrerausbildung am Predigerseminar Wittenberg aufzugeben. Dies ist eine weit über das Organisatorische hinausgehende Maßnahme. Vielmehr ist es gelungen, eine Konzeption der Pfarrerausbildung am Standort Wittenberg zu entwickeln, die als ein für die ganze EKD zukunftsweisendes Modell für Qualitätssicherung durch Zusammenarbeit angesehen werden kann. Da zudem das Predigerseminar mit Frau Kasparick eine höchst kompetente Leiterin besitzt, kommt diesem Reformprojekt eine ganz besondere Bedeutung zu. Ich danke den beteiligten östlichen  Gliedkirchen für ihren konstruktiven Gestaltungswillen, der bei dieser Konzentration der Pfarrerausbildung am Standort Wittenberg seinen Ausdruck gefunden hat. Ich möchte aber auch an dieser Stelle Bruder Jacob für sein außerordentliches Engagement danken, mit dem er zugleich seine berufliche Tätigkeit in der Kirchenkanzlei der UEK hat krönen können.

Eine Erfolgsgeschichte der besonderen Art ist auch der gelungene Verkauf des Dienstgebäudes der Kirchenkanzlei der UEK in der Jebensstraße und des Dietrich Bonhoeffer-Hauses. Zwar ließen sich nicht alle Blütenträume eines hohen Verkaufspreises realisieren, aber die Tatsache, dass beide Gebäude sozusagen „in der Familie bleiben“, also an Einrichtungen der EKD verkauft werden konnten, in doch höchst positiv. Und immerhin kann durch die Verkaufserlöse für beide Gebäude nun ein zweistelliger Millionenbetrag der EKU-Stiftung zugeführt werden. Im Gebäude der Kirchenkanzlei wird künftig der Evangelische Militärbischof mit seiner Dienststelle tätig sein, wobei Einrichtungen wie die Medienakademie weiterhin das Gebäude nutzen können; das Bonhoeffer-Haus wird als Tagungs- und Gästehaus für Veranstaltungen der Evangelischen Soldatenseelsorge genutzt werden, eine gewiss bemerkenswerte Inanspruchnahme des Namens Bonhoeffer, dieses Pazifisten aus Glaubensüberzeugung und Leidenschaft.

Schließlich ist zu erwähnen, dass es Herrn Ochel gelungen ist, für die liturgische Arbeit der UEK eine Perspektive zu entwickeln. Mit der Fertigstellung der Trauagende ist das Agendenwerk der UEK rechtzeitig abgeschlossen, ehe Herr Ochel eine neue verantwortungsvolle Tätigkeit als Referatsleiter im Kirchenamt der EKD übernimmt. Ganz gewiss ist dies auch eine Anerkennung seiner hervorragenden Arbeit in der UEK-Kirchenkanzlei. Das geplante Werk einer Einführungs- und Ordinationsagende muss sowieso in engster Abstimmung mit den lutherischen Gliedkirchen erfolgen, sind doch auch die Ergebnisse des VELD-Papiers zu Ordination und Beauftragung liturgisch umzusetzen. Auf diesem Hintergrund ist es als sehr positiv zu bewerten, dass hinsichtlich der Weiterführung der liturgischen Arbeit klare Beschlüsse gefasst werden konnten: Die gemeinsame liturgische Arbeit in der EKD soll gestärkt werden insbesondere durch Inanspruchnahme der Gemeinsamen Arbeitsstelle für gottesdienstliche Fragen im Kirchenamt der EKD, durch Übertragung landeskirchlicher liturgischer Vorhaben auf die Ebene von UEK und EKD sowie durch Intensivierung der Kooperation mit dem Liturgischen Ausschuss der VELKD bei gleichzeitiger Verkleinerung  des liturgischen Ausschusses der UEK. Da wir wissen, dass kirchliche Beheimatung für die meisten Menschen vor allem über das Vertrautsein mit gottesdienstlichen Ritualen und Liturgien vermittelt wird, kommt der gemeinsamen liturgischen Arbeit in der EKD für die Schaffung einer gemeinsamen evangelischen Identität eine besondere Bedeutung zu.

3. Wenn ich nun einen Blick auf die Ereignisse in der Kirchenkanzlei seit letztem Frühjahr werfe, so ist es mir vor allem anderen ein Anliegen, den dort Arbeitenden ganz herzlich zu danken. Es ist alles andere als selbstverständlich, dass Menschen, die sich über lange Jahre für die Arbeit der EKU und dann der UEK engagiert haben, so engagiert, loyal und zugleich geräuschlos den Prozess der Selbstauflösung der Kanzlei gestalten - nicht leidend, sondern aktiv. Dafür sage ich Präsident Dr. Hüffmeier und den Seinen mit allem Respekt von Herzen Dank! Dank sagen konnte das Präsidium während eines kleinen Festaktes am 30. November Herrn Hafa, der zum 1. Oktober 2005 nach langen Jahren der Zuständigkeit für Haushalt, Finanzen und (u.a.) Gerichtsbarkeit der EKU und der UEK in den Ruhestand trat. Die bei seiner Verabschiedung zur Ausdruck gebrachte Wertschätzung seines Wirkens und seiner Person hat mich und viele andere sehr berührt. Mit dem Ruhestand von Herrn Hafa ging die Zuständigkeit für Haushalt und Finanzen in EKD-Verantwortung über, Herr Begrich ist nun nebenamtliches Mitglied im Kollegium der Kirchenkanzlei.

Ganz wichtig war die während der Präsidiumssitzung am 1. Februar vorgenommene Klärung bezüglich der anstehenden Zurruhesetzungen. Dank einer Absprache mit Herrn Dr. Hüffmeier und Herrn Dr. Jacob war es möglich, für den 29. November eine gottesdienstliche Feier und einen Festakt zu planen, in denen sowohl beide in den Ruhestand verabschiedet wie auch ein Abschied von den Kirchenkanzlei liturgisch gestaltet werden können. Ferner sollen in dieser liturgischen Feier auch jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleitet werden, für die sich neue, möglicherweise auch noch ganz unsichere berufliche Perspektiven ergeben. Nachdem geklärt ist, dass alle verbleibenden Anstellungsverhältnisse ab 1.1.2007 zur EKD übergehen werden, nachdem auch für einige Mitarbeitende eine Fortführung ihrer Tätigkeit im Gebäude Jebensstraße über den 1.1.2007 hinaus gesichert werden konnte, ist - trotz enormer Anstrengungen, die Herr Meyer unternommen hat - die berufliche Zukunft für einige der Mitarbeitenden immer noch ungewiss. Dies empfinde ich als sehr bedrückend. Umso bedeutsamer ist es, dass gerade diese Mitarbeitenden bis zum Jahresende vom Leiter der Kanzlei begleitet werden. Ich danke Herrn Dr. Hüffmeier für seine Bereitschaft, einige Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus noch Verantwortung für die Kirchenkanzlei zu übernehmen, und hoffe auf eine würdige Verabschiedungsfeier am 29. November, die den unterschiedlich betroffenen Menschen mit ihren je eigenen Befindlichkeiten in guter Weise gerecht wird.

4. Auf drei ganz unterschiedliche Ereignisse, die in den Berichtszeitraum fallen, möchte ich noch eingehen: Zunächst besuchte ich im September des vergangenen Jahres das Kloster Stift zum Heiligengrabe unweit von Neuruppin. Dieses ehemalige Zisterzienserinnenkloster, ein bauliches und geistliches Kleinod, war in der Zeit der DDR dem Verfall preisgegeben. Seit einigen Jahren, besonders seitdem die aus Baden stammende Pfarrerin Dr. Friederike Rupprecht das Amt der Äbtissin übernommen hat, wird der Wiederaufbau bzw. die Sanierung der Klosteranlage zielstrebig vorangetrieben. Unterstützt durch die Denkmalpflege, durch kommunale wie Landesbehörden und durch die Kirchenkanzlei der UEK ist es gelungen, weite Teile der maroden Anlage wieder bewohnbar zu machen. Einkehrzeiten können wieder angeboten, Gruppen aufgenommen werden. Die den Konvent bewohnenden  Stiftsdamen engagieren sich in beeindruckender Weise. Herausragende Bedeutung hat das umfangreiche Kulturprogramm, das in den Räumen des Klosters angeboten wird und das auf eine gute Resonanz in der Bevölkerung stößt. Inzwischen haben viele örtlich Verantwortliche die Bedeutung des Klosters für die Weiterentwicklung des ländlichen Raums erkannt und unterstützen die Arbeit der Äbtissin tatkräftig. Für die UEK steht nun die Aufgabe an, die Trägerschaft für das Kloster Stift zum Heiligengrabe zu klären. Sicherlich wird auch die EKU-Stiftung langfristig zum Unterhalt des Klosters Beiträge leisten müssen.

Ein Höhepunkt war die Verleihung des Karl-Barth-Preises im September letzten Jahres an Bundespräsident a.D. Dr. Johannes Rau. Für den sichtlich von seiner Krankheit Gezeichneten war dies der letzte öffentliche Auftritt im Kontext jener kirchlichen Arbeit, der er ein ganzes Leben lang verbunden war. Bei der Preisverleihung war einerseits zu spüren, welch hohen Stellenwert Johannes Rau selbst dieser Auszeichnung beimaß, andrerseits war unübersehbar, dass er an die Grenzen seiner Kraft stieß, als er auf die vorbereitete Dankesrede verzichtete - nachzulesen war diese später in den „zeitzeichen“. Für alle Beteiligten bewegend war es mitzuerleben, wie hier ein Politiker geehrt wurde, der seine Wurzeln in der Bekennenden Kirche des Dritten Reiches nie verleugnete, und ein Christenmensch, der Zeit seines Lebens die Kraft zum politischen Engagement ganz aus einem biblisch fundierten Glauben schöpfte. Wir können froh und dankbar sein, dass wir nach mehrmaliger Verschiebung die Preisverleihung im Herbst des Jahres 2005 gemeinsam mit Johannes Rau, seiner Familie und vielen Ehrengästen begehen konnten. Viele mögen bei dieser Ehrung das über den Tod hinaus wirksame Vermächtnis des Christen und des Politikers Johannes Rau an uns stärkend erfahren haben. In seiner Dankesrede sagte er: „Im Leben und im Sterben vertraue ich auf Gott, den Herrn. Hoffentlich gelingt das, man weiß das selber bis zur letzten Stunde nicht. Aber es bewegt mich, beschäftigt mich.“ Hoffen wir für Johannes Rau, dass er in diesem Vertrauen sterben durfte, und danken wir Gott für diesen wunderbaren Glaubenszeugen.

Ende November letzten Jahres wurde in Berlin im Rahmen einer großen Konferenz der 25jährigen Kirchengemeinschaft zwischen der EKU und der UCC gedacht (die Texte dieser Konferenz liegen in der epd-Dokumentation 2/2006 vor). Die starke Beteiligung amerikanischer Gäste wie langjähriger EKU-Engagierter machte deutlich, welche große Bedeutung diese Kirchengemeinschaft für viele EKU-Kirchen seit Jahren schon hat. Erfreulicherweise haben auch die Evangelische Kirche von Hessen-Nassau und die Evangelische Landeskirche in Baden ihre Bereitschaft erklärt, innerhalb dieser Kirchengemeinschaft Partnerbeziehungen zu UCC-Diözesen zu entwickeln. Es wird eine vorrangige Aufgabe bei der Integration der Amtsstelle der UEK in das Kirchenamt der EKD sein, die Kirchengemeinschaft mit der UCC weiterhin mit Leben zu füllen. Dieser Kirchengemeinschaft kommt gerade angesichts mancher transatlantischer Verwerfungen und angesichts problematischer Entwicklungen in fundamentalistisch orientierten Kreisen amerikanischer Kirchen eine hohe Bedeutung zu.

5. Zum Schluss meines Berichts will ich noch einen kurzen Ausblick wagen. Wie wird es mit der UEK nach der Integration der UEK-Kirchenkanzlei in das Kirchenamt der EKD weitergehen?  Für das Jahr 2007 steht die Überprüfung bezüglich des Weiterbestehens der UEK an, und wir sollten diesen Prüfauftrag wirklich sehr ernst nehmen. Immer deutlicher aber zeichnet sich ab, dass wir zwar eine deutliche Reduzierung der UEK-Gremien und –Aktivitäten brauchen, dass aber eine völlige Auflösung nicht sinnvoll erscheint, soll die Handlungsfähigkeit unierter Kirchen - gerade auch in Korrespondenz zur weiter bestehenden VELKD - gesichert werden. Ich skizziere einmal, wie ich mir nach den zahlreichen Gesprächen in den verschiedenen Gremien der UEK ein Zukunftsszenario vorstellen könnte:
Zunächst werden wir zu klären haben, ob wir im kommenden Jahr nochmals eine Vollkonferenz im bisherigen Umfang und Sinn abhalten müssen; sicherheitshalber haben wir als Termin für eine solche Vollkonferenz den 4. und 5. Mai 2007 reserviert. Denkbar wäre aber auch, dass wir die Vollkonferenz im Rahmen der EKD-Synode vom 3.-9. November 2007 in Dresden durchführen, um so bereits eine künftige Struktur der Konventsarbeit einzuüben.
Sicher ist es nicht ratsam, die Arbeit der Organe und Institutionen der UEK abrupt einzustellen, vielmehr sind „verantwortungsvolle Übergänge“ zu schaffen. Hinsichtlich der juristischen, theologischen und liturgischen Arbeit in Kammern und Ausschüsse sollten wir konsequent den Weg der Stärkung der EKD beschreiten, also eine Vereinigung bisher getrennter Ausschüsse und Kammern auf absehbare Zeit anstreben. Wann dazu der geeignete Zeitpunkt ist, wird zu klären sein.

Von daher scheint es nicht sinnvoll, für ein späteres Konstrukt, dessen Gestalt noch zu entwickeln ist, einen neuen Namen und eine Veränderung des Körperschaftsstatus ins Auge zu fassen. Sicherlich werden wir auch in Zukunft auf ein - allerdings wesentlich verkleinertes - Präsidium nicht verzichten können, um die Begleitung der UEK-Amtsstelle im Kirchenamt der EKD und die Gestaltung der Konventsarbeit im Rahmen der Kirchenkonferenz und der EKD-Synode sicher zu stellen. Zu klären wäre auch die Frage, ob wir für den uniert-reformierten Konvent innerhalb der EKD-Synode nicht den Namen „Vollkonferenz“ beibehalten sollten.

All dies deute ich nur an. Eine vom Präsidium eingesetzte Arbeitsgruppe mit Frau Kessel und den Herren Drägert, Guntau und Dr.Winter wird bis zur Präsidiumssitzung am 30. August Vorschläge zur Weiterarbeit in einer verkleinerten UEK-Struktur unterbreiten. Auch wenn am Ende des Strukturprozesses auf Seiten der UEK kein nullum stehen, sondern die UEK unter veränderten Bedingungen doch eine Fortführung erfahren sollte, hat sich der von uns auf den Weg gebrachte Strukturprozess außerordentlich gelohnt - sowohl für unser Miteinander in der UEK wie auch für das Miteinander der Gliedkirchen in der EKD und hinsichtlich einer Stärkung der EKD. Immer noch bin ich davon überzeugt, dass es am Ende dieses Prozesses einen Gewinner gibt: den Protestantismus in Deutschland, für dessen Stärkung einzutreten nach wie vor ein lohnendes Ziel ist.
Ich schließe mit einem Dank an alle, die mit geholfen haben, unter dieser Zielsetzung die Bildung und die Weiterentwicklung der UEK mit zu gestalten. An diesem Ort, der alten Universitätsstadt Wittenberg, sage ich voller Überzeugung - und da mögen Sie mir meinen badischen Patriotismus vergeben: Vielleicht nicht Martin Luther, aber gewiss Philipp Melanchthon hätte seine Freude an uns, an der UEK, an Unserer Evangelischen Kirche.

 



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