Bericht des Ratsvorsitzenden der EKU auf der konstituierenden Sitzung der Vollkonferenz der UEK in Erfurt

Präses Manfred Sorg

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
 
die Evangelische Kirche der Union, hervorgegangen aus der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union, hat in ihrer fast zwei Jahrhunderte währenden Geschichte viele Veränderungen erlebt. Der Schritt von der EKU hin zur Union Evangelische Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland ist mit Sicherheit die größte Veränderung in den letzten Jahrzehnten. Lassen Sie mich, wie es auch bei Hochzeiten gelegentlich üblich ist, etwas von der vornehmen Herkunft der Braut erzählen - und von ihrer Mitgift.

Bereits bei den ersten Überlegungen zur Verschmelzung von EKU und Arnoldshainer Konferenz wurde deutlich, dass es nicht darum gehen kann, dass aus der EKU eine Art größer gewordene Arnoldshainer Konferenz wird. Umgekehrt war ebenso wenig beabsichtigt, einfach die AKf-Gliedkirchen Teil der EKU werden zu lassen. Ewas Neues sollte entstehen, eine eigene Rechtspersönlichkeit, die auf der einen Seite die Verbindlichkeit der Zusammenarbeit der EKU-Kirchen bewahrt und die auf der anderen Seite die AKf-Kirchen in die Nähe dieser Verbindlichkeit bringt. Das sollte in einer Form geschehen, die zu einer Stärkung der Gemeinschaft in der EKD beiträgt.

Der Rat der EKU und die Vollkonferenz der AKf haben bei ihrer gemeinsamen Sitzung am 6. März 2002 die verbindlichen Texte für einen Vertrag über die Bildung der UEK sowie einer Grundordnung für diese Union festgestellt. Die Konferenzkirchen wurden gebeten, die erforderlichen Beschlüsse der kirchenleitenden Organe über den Beitritt zu dieser Union herbeizuführen. Mit Ausnahme der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg und der als Gast bei der AKf mitarbeitenden Evangelischen Landeskirche in Württemberg haben alle Mitgliedskirchen der AKf dem Beitritt zur neuen Union zugestimmt.

Die Synode der EKU hat im Juni 2002 die Bildung der UEK beschlossen. In ihrem Beschluss hat es die Synode bedauert, „dass das synodale Prinzip nicht die bisherige Bedeutung behalten kann.“ Zugleich hat die Synode aber festgestellt, „dass die vorgeschlagene Regelung (in Form einer Vollkonferenz) die synodale Legitimation der Gremien erfüllt.“ Die Synode hat in diesem Beschluss auch die Hoffnung bekundet, „dass die bestehenden ökumenischen Verbindungen und Kirchengemeinschaften durch die UEK weitergeführt werden (und) dass die liturgische Arbeit ungeschmälert fortgesetzt wird (...)“.

Der Vertrag über die Bildung der UEK wurde am 26. Februar 2003 im Rahmen einer feierlichen Andacht im Berliner Dom unterzeichnet. Die Predigt von Landesbischof Dr. Ulrich Fischer in dieser Andacht ist mir noch in sehr lebendiger Erinnerung: Er sprach vom Haus des Protestantismus in Deutschland, das mit der Bildung der UEK umgebaut wird und von der „Berliner Protestation“ in Anspielung auf die Speyerer Protestation von 1529; eine Protestation „gegen manche selbst gemachte Schwächung des Protestantismus in Deutschland“. Der im Berliner Dom unterzeichnete Vertrag ist dann am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Die Grundordnung der UEK wurde im Amtsblatt der EKD vom 15. Juli 2003 veröffentlicht. Der Rat der EKU hat seither bis zur Konstituierung der Organe der UEK ihre treuhänderische Leitung wahrgenommen.

Was bringt die EKU in den größeren Kirchenbund der UEK ein? Ich möchte beispielhaft drei Punkte kurz ansprechen:

1. Theologie: Die EKU hat sich in den vergangenen Jahren in ihrer theologischen Arbeit den Schwerpunkten der Barmenrezeption, der Theologie Schleiermachers und Karl Barths gewidmet. Der Karl-Barth-Preis der EKU gehört in diesen Bereich ebenso wie die Begegnungs- und Tagungsarbeit der EKU und die Förderung der theologischen Wissenschaft, sei es durch die Geschäftsführung der Pietismuskommission oder des europaweiten Arbeitskreises für Reformationsgeschichtliche Forschung, sei es durch Zuschüsse zur Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Durchführung wissenschaftlicher Tagungen.

2. Liturgie: Die EKU bildete eine Liturgiegemeinschaft. Diese Gemeinschaft hat sich bewährt. Es wäre wünschenswert, dass es der UEK gelänge, diese bisherige Gemeinschaft der EKU auf alle Gliedkirchen der UEK zu erweitern. Der hier in Erfurt eingeleitete Stellungnahmeprozess zum Entwurf einer neuen Trauagende wird eine Probe aufs Exempel sein. Die Bestattungsagende hat diesen Probelauf schon hinter sich. Das Evangelische Gottesdienstbuch und die Konfirmationsagende zeigen überdies, dass eine gemeinsame Erarbeitung mit der VELKD fruchtbar ist.

3. Kirchenrecht: Im Bereich des Kirchenrechts wurde eine Rechtsvereinheitlichung innerhalb der EKU in den 90er Jahren erreicht. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit diese bestehende Rechtsgemeinschaft alle Gliedkirchen der UEK einschließen kann. Eine solche schrittweise Ausdehnung der in der EKU gewachsenen und erprobten Rechtsgemeinschaft würde zweifellos die Gemeinschaft in der EKD fördern und stärken.

Die UEK wird einige AKf-Traditionen und ausgewählte EKU-Aktivitäten fortsetzen. Die nicht zur EKU gehörenden Gliedkirchen der UEK haben aber ihrem Engagement einen engen finanziellen Rahmen gesetzt. Es ist deshalb anzustreben, dass die EKD nun in die Lage versetzt wird, erhaltenswerte EKD-weite Aktivitäten der EKU bzw. der UEK zu übernehmen, etwa die Berliner Bibelwochen oder den Kunstdienst der EKU. Die gleiche Frage richtet sich an UEK-Kirchen im Blick auf die Überführung von Arbeitsfeldern wie die Ökumene oder die Geschäftsführung des Ev. Kirchbautages in die Verantwortung der EKD. Eine Strukturreform, die die Stärkung der Gemeinsamkeit von UEK und EKD zum Ziel hat, ist jedenfalls ohne eine entsprechende finanzielle Ausstattung nicht zu haben.

Inzwischen liegen die ersten Ergebnisse des Ad-hoc-Ausschusses „Strukturreform“ der Kirchenkonferenz der EKD vor. Sie sehen die Zusammenführung der Kirchenämter von EKD, UEK und VELKD in einem Kirchenamt bei möglicher Bewahrung von Selbständigkeit vor. Dieser Vorschlag liegt auf der Linie der durch die ehemalige EKU ausgelösten Strukturdebatte. Gespräche zwischen der Kirchenkanzlei der UEK und dem Kirchenamt der EKD für eine zukunftsfähige Strategie auf der Ämterebene haben stattgefunden und zu einer ersten Vereinbarung geführt, deren Wortlaut dem Präsidium vorgelegt wird. Dabei geht es zunächst um die Frage der Herstellung einer Bürogemeinschaft, die Synergien ermöglicht. So werden die finanziellen und personalpolitischen Grundlagen für die Übernahme von früheren EKU-Aktivitäten vorbereitet.

Auch für die Aktivitäten der EKU gilt das Wort des Paulus: „Prüfet alles, und das Gute behaltet.“ Als letzter Ratsvorsitzender der EKU weiß ich: Die EKU hat viel, sehr viel Gutes.



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