Johannes Rau erhält den Karl-Barth-Preis 2004

Ende der zweiten Tagung der UEK-Vollkonferenz in Berlin

14. Mai 2004

Berlin. Bundespräsident Johannes Rau wird in diesem Jahr den Karl-Barth-Preis der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) erhalten. Das Präsidium der UEK, das während der Vollkonferenz der UEK am 13. und 14. Mai in Berlin tagte, hat sich den Vorschlag der Jury zu Eigen gemacht. Mit der Auszeichnung will die Union das Lebenswerk Raus ehren, das seine besondere Prägung durch die Wuppertaler Gemeinde Barmen-Gemarke, in der Rau aufgewachsen ist, erhalten hat. Dort wurde im Jahr 1934 die Barmer Theologische Erklärung beschlossen, deren Hauptautor der Schweizer Theologe Karl Barth gewesen ist.

Die Würdigung von Johannes Rau gilt unter anderem „seinem bibel- und standfesten Brückenbauen zwischen den Menschen im geteilten und wiedervereinigten Deutschland“, so die Begründung der Jury. Seine sensible Motivation von Menschen zu „freiem und dankbaren Dienst an Gottes Geschöpfen“ sei vorbildlich. Gewürdigt wird außerdem Raus „sorgfältiges Hinhören, orientierendes Reden und entschiedenes Handeln zur Entfaltung des ethischen Anspruchs des Evangeliums auf das ganze menschliche Leben“.

Die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung der UEK wird alle zwei Jahre vergeben. Die diesjährige Verleihung soll am 25. September in der Schlosskirche zu Lutherstadt-Wittenberg stattfinden. Zu den bisherigen Preisträgern gehören unter anderem Eberhard Jüngel, Karl Lehmann, Gottfried Forck und Hans Küng. Zuletzt ging die Auszeichnung im August 2002 an den Theologen und Dichter Kurt Marti. Die im Januar neu berufene Jury des Karl-Barth-Preises besteht aus Direktor Hans-Anton Drewes, Basel, Bischof Wolfgang Huber, Berlin, und Professor Dieter Korsch, Marburg.

Auf der Vollkonferenz haben die Vertreter der UEK-Mitgliedskirchen außerdem die so genannte Traktandenliste „über die Verantwortung des Erbes der EKU und der AKf in der UEK“ diskutiert. Diese Liste behandelt die Schwerpunkte der theologischen, rechtlichen und liturgischen Arbeit der Union. Trotz des Übergangscharakters der UEK sei beispielsweise die Weiterarbeit an gemeinsamen gottesdienstlichen Ordnungen dringend geboten, so der Vorsitzende der Vollkonferenz, Landesbischof Ulrich Fischer. „Gerade durch diese Weiterarbeit kann die Gemeinsamkeit zwischen den früheren EKU und AKf-Kirchen beträchtlich gestärkt werden.“ Die in dem Papier aufgeführten Aktivitäten und Verantwortlichkeiten der Union - etwa für die Tagungsarbeit, aber auch für wissenschaftliche Institutionen wie die Historische Kommission zur Erforschung des Pietismus und die Evangelische Forschungsakademie - müssen auch in der neu strukturierten EKD erhalten bleiben, so die Überzeugung von Wilhelm Hüffmeier, Leiter der UEK-Kirchenkanzlei.

Ebenfalls beschlossen hat die Vollkonferenz die neue Bestattungsagende der Union. Damit bietet die UEK ihren Mitgliedskirchen eine neue Grundlage für das öffentliche gottesdienstliche Handeln bei Beerdigungen an. Die Agende nimmt die zunehmende Vielfalt der Bestattungsformen auf. Zur Förderung der Gemeinsamkeit innerhalb der Union soll die Agende in den Mitgliedskirchen möglichst zum 1. November 2004 eingeführt oder zum Gebrauch empfohlen werden.

Die Vollkonferenz setzt sich aus 44 Vertretern der 13 Mitgliedskirchen der UEK zusammen. Sie gibt dem Präsidium und der Kirchenkanzlei Richtlinien und beschließt zum Beispiel Kirchengesetze und andere Regelungen, die in den Mitgliedskirchen gelten sollen. Die Vollkonferenz hat sich im Oktober 2003 konstituiert und ist bis zum April 2006 im Amt. Sie tagt in der Regel ein Mal im Jahr. Der UEK gehören folgende Mitgliedskirchen an: Anhalt, Baden, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Bremen, Hessen-Nassau, Kurhessen-Waldeck, Lippe, Pfalz, Pommern, Ev.-reformierte Kirche, Rheinland, Kirchenprovinz Sachsen, Westfalen.

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