Feierliche Unterzeichnung des Vertrages zur Bildung der „Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK)“ im Berliner Dom

27. Februar 2003

Berlin. Im Rahmen eines Gottesdienstes im Berliner Dom am 26. Februar, in dem der bisherige Vorsitzende der Arnoldshainer Konferenz, Landesbischof Ulrich Fischer (Karlsruhe) die Predigt hielt, haben führende Vertreterinnen und Vertreter von 14 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den Vertrag zur Bildung der »Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK)« unterzeichnet. Der Vertrag wird am 1. Juli in Kraft treten. Die UEK bildet dann den Zusammenschluss der bisherigen Evangelischen Kirche der Union (EKU) und der Arnoldshainer Konferenz (AKf). Am 11. und 12. April tritt die Synode der EKU zu einer außerordentlichen Tagung zusammen, um die dafür erforderliche Änderung ihrer Ordnung zu beschließen. Die Vollkonferenz der UEK versammelt sich vom 17. bis 19. Oktober in Erfurt zu ihrer konstituierenden Tagung, um das Präsidium als Leitungsorgan, in dem alle Mitgliedskirchen vertreten sein werden, zu wählen. Die Amtsperiode der Vollkonferenz beläuft sich auf sechs Jahre.

Der UEK gehören 14 Landeskirchen der EKD an: die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Landeskirche in Baden, die Evangelische Landeskirche in Berlin-Brandenburg, die Bremische Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, die Lippische Landeskirche, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Evangelische Kirche der Pfalz, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelisch-reformierte Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und die Evangelische Kirche von Westfalen sowie, in der UEK aufgehend, die EKU.

Laut ihrer Grundordnung sind sich die Mitgliedskirchen der UEK einig in dem Ziel, die Gemeinsamkeit in den wesentlichen Bereichen kirchlichen Lebens und Handelns zu fördern und damit die Einheit der EKD zu stärken. Soweit Aufgaben von der EKD für alle Gliedkirchen wahrgenommen werden, entfällt eine eigenständige Aufgabenerfüllung durch die UEK. Jeweils ein Jahr vor Ablauf ihrer Amtsperiode wird die Vollkonferenz prüfen, ob das angestrebte Ziel einer verbindlichen Gemeinsamkeit aller Gliedkirchen der EKD auf den theologischen, liturgischen und kirchenrechtlichen Feldern so weit verwirklicht worden ist, dass ein Fortbestand der UEK in ihrer bisherigen Form entfallen kann.

Anlagen (PDF-Datei)
Statement zur Bildung der UEK
von Präsident Dr. Dr. h.c. Wilhelm Hüffmeier



erweiterte Suche