Zustimmung zur Grundordnung der „Union Evangelischer Kirchen in der EKD“

Reformprozess in der EKD soll fortgeführt werden

7. März 2002

Berlin. Auf der gemeinsamen Sitzung des Rates der Evangelischen Kirche der Union (EKU) und der Vollkonferenz der Arnoldshainer Konferenz (AKf) unter Leitung von Präses Manfred Sorg (Bielefeld) und Landesbischof Ulrich Fischer (Karlsruhe) haben die Kirchenleitungen der beteiligten 14 Landeskirchen und der EKU dem Entwurf einer Grundordnung der „Union evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland“ (UEK) zur Verschmelzung von EKU und AKf im Grundsatz zugestimmt.
 
Rat und Vollkonferenz sehen in dem Prozess der Bildung der UEK einen wichtigen Schritt auf dem Wege, die Gemeinsamkeit der evangelischen Kirchen in den wesentlichen Bereichen des kirchlichen Lebens und Handelns zu fördern und damit die Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland zu stärken. Mit Interesse ist zur Kenntnis genommen worden, dass durch die Reaktionen aus den übrigen Gliedkirchen der EKD auf diese Initiative ein breiterer Wille zur Reform der EKD ausgelöst worden ist. Rat und Vollkonferenz lassen sich dadurch ermutigen, den von ihnen begonnenen Reformprozess fortzuführen. Sie erklären ihre Bereitschaft, die UEK in der vorgesehenen Form zu verändern, wenn das angestrebte Ziel einer verbindlichen Gemeinsamkeit aller Gliedkirchen der EKD auf den theologischen, liturgischen und kirchenrechtlichen Feldern, die bisher von den gliedkirchlichen Zusammenschlüssen bearbeitet werden, erreicht ist.
 
Schon seit Ende 1997 arbeitete eine Kommission daran, das Nebeneinander von EKU und AKf zu überwinden. Im Oktober 2001 wurde der Entwurf einer Grundordnung für die zu bildende „Union Evangelischer Kirchen in der EKD“ beschlossen und zur Stellungnahme an die 15 beteiligten Kirchen gegeben. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan soll der Vertrag über die „Union“ nach den Beratungen in den Synoden der beteiligten Kirchen im Februar 2003 unterschrieben werden und am 01. 07. 2003 in Kraft treten.
 
Die Evangelische Kirche der Union ist aus der ehemaligen „Evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“ hervorgegangen. Heute gehören der EKU sieben selbständige Landeskirchen als Gliedkirchen an: Anhalt, Berlin-Brandenburg, schlesische Oberlausitz, Pommern, Rheinland, Kirchenprovinz Sachsen, Westfalen. Die Arnoldshainer Konferenz ist eine 1967 gebildete Arbeitsgemeinschaft der Kirchenleitungen von 16 Gliedkirchen der EKD, die sich das Ziel gesetzt haben, mit gemeinsamer theologischer und kirchenrechtlicher Arbeit die Einheit der EKD zu fördern. Die Arnoldshainer Konferenzkirchen sind: Anhalt, Baden, Berlin-Brandenburg, Bremen, Hessen-Nassau, Kurhessen-Waldeck, Lippe, schlesische Oberlausitz, Oldenburg, Pfalz, Pommern, Reformierte, Rheinland, Kirchenprovinz Sachsen, EKU, Westfalen.

 



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