Berliner Domkirchenkollegium begeht 200-jähriges Bestehen

01. Juni 2012

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Das Berliner Domkirchenkollegium beging Anfang Juni 2012 sein 200-jähriges Bestehen. Dazu gab es am Sonntag Trinittatis eine kleine Feierstunde und eine Festschrift wurde veröffentlicht, wie die Vorsitzende des Domkirchenkollegiums und ehemalige Bundesbauministerin Irmgard Schwaetzer sagte. Schwaetzer würdigte in einem Gespräch mit dem epd die Sonderstellung des Berliner Doms in der Kirchenlandschaft.

Als wichtigste Aufgaben der Personalgemeinde in der Zukunft benannte Schwaetzer neben baulichen und finanziellen Herausforderungen, die Menschen mit der Verkündigung des Evangeliums anzusprechen. Dazu zählten sorgfältig vorbereite Gottesdienste, die Bereitschaft für Amtshandlungen und der Zugang zur Kirche über die Musik.

Mit einem im Mai 1812 von Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. erlassenen Statut hatte die Oberpfarr- und Domkirche zu Berlin ein einziges Leitungsorgan erhalten, das im Wesentlichen mit Gemeindemitgliedern besetzt war: das „Dom-Kirchen-Collegium“. Dieses leitet die Kirchengemeinde bis heute.

Dem ehrenamtlich arbeitenden Domkirchenkollegium gehören acht gewählte Gemeindeglieder und vier „entsandte“ Mitglieder als Vertreter der Bundesregierung, des Berliner Senats, der Berliner Kirchenleitung und der Union Evangelischer Kirchen an.



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